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Marktplatz-Verbot: Plattform-Urteil des EuGH: Punktsieg für Coty gegen den Onlinehandel

Können Markenhersteller ihren Händlern vorschreiben, welche Plattformen sie für den Vertrieb nutzen dürfen? Mit dieser Frage befasste sich der Europäische Gerichtshof. Eine Online-Parfümerie hatte gegen einen Parfümhersteller geklagt, der seine Produkte auf bestimmten Plattformen nicht gehandelt sehen wollte. Die Sicht des Markenherstellers hat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung nun bestätigt. Die Auswahl der Wiederverkäufer müsse aber anhand objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgen, die einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet werden. Die festgelegten Kriterien dürfen außerdem nicht über das erforderliche Maß hinausgehen. Dazu sprach Etailment, das Digital Commerce Magazin von „Der Handel“, mit dem Kartellrechtsexperten Dr. Hauke Hansen aus dem Frankfurter Büro von FPS. Dr. Hansen, der in diesem Urteil einen klaren Sieg der Industrie sieht, findet auch auffällig, dass damit der Europäische Gerichtshof den Markenherstellern deutlich weniger Fesseln anlege, als es das deutsche Bundeskartellamt bisher getan habe.

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