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EuG bestätigt EU-Amt für geistiges Eigentum – kein Geschmacksmuster für Crocs-Schuhe, Christian Hertz-Eichenrode im Gespräch mit LTO

Im Streit um die europäischen Designrechte seiner bekannten Kunststoff-Clogs hat der US-Hersteller Crocs vor dem EU-Gericht eine Niederlage hinnehmen müssen.

In Luxemburg bestätigten die Richter die Entscheidung des europäischen Markenamts EUIPO und begründeten diese damit, dass das Schuhdesign vor dem Antrag auf Schutzrechte schon zu lange bekannt gewesen sei. Im Kern geht es um die weltbekannten Kunststoff-Clogs mit Fersenriemen, die überall auf dem Globus millionenfach vertrieben werden. Gestritten wurde darüber, ob das Design auch in Europa tatsächlich schon zu lange bekannt war, zumal in den USA erst im Mai 2004 Designschutz angemeldet wurde. Die Entscheidung kommentierte Christian Hertz-Eichenrode, Markenrechtsexperte aus dem Hamburger FPS-Büro, für LTO-Online.

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