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Ungefragte Prominentenwerbung:

Was Marken wissen müssen, Christine Libor im Gespräch mit der W&V

Ein bekanntes Gesicht werblich zu nutzen, ohne eine Erlaubnis einzuholen und dafür zu bezahlen, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Medienrechtsexpertin Christine Libor aus dem Düsseldorfer FPS-Büro äußerte sich hierzu in einem Gastbeitrag für W&V. Anlass war eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, in der die Verwendung eines Fotos von Jan Böhmermann durch die Computer-Bild als zulässig erklärt wurde. Frau Libor, die den Beschluss nicht überzeugend begründet findet, geht auf zwei BGH-Verfahren ein, die in solchen Fällen herangezogen werden. Sie kommt zu dem Schluss, dass es sich bei dem verhandelten Fall um die übliche Testimonial-Werbung handelt. Wenn es dabei bleiben sollte, so Frau Libor „…wäre jeglicher ungefragter Prominentenwerbung Tür und Tor geöffnet, und das wäre weder im Sinne der Betroffenen noch auf der Linie der genannten BGH-Entscheidungen.“

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