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"Ich parshippe jetzt" nicht mehr bei "größter" Part­ner­ver­mitt­lung

Askan Deutsch im Gespräch mit LTO

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass sich das Dating-Portal „Parship“ nicht länger als „Deutschlands größte Partnervermittlung“ bezeichnen darf. Vorausgegangen war eine Unterlassungsklage des „Parship“-Konkurrenten „LoveScout24“ gegen den Werbespruch. Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichtes München, gegen die „Parship“ in Berufung gegangen war. Parship hatte den Anspruch auf seinen Werbeslogan unter anderem mit der höheren Zahl der zahlenden Premium-Mitglieder begründet. Dieser Argumentation wollte das Gericht nicht folgen. Denn der Verbraucher unterscheide nicht zwischen kostenlosen Mitgliedschaften und Premium-Angeboten. Zu den Folgen des Urteils hat Askan Deutsch, Experte für Wettbewerbsrecht aus dem Hamburger FPS-Büro, mit Legal Tribune Online (LTO) gesprochen.

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