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Gesetzgeber sollte digitale Vertriebsregeln präzisieren, Askan Deutsch im Gespräch mit Versicherungswirtschaft heute

Am 06.04.2017 fand vor dem Oberlandesgericht München die Berufungsverhandlung in dem Verfahren, das der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute gegen Check24 angestrengt hatte, statt. Hierzu äußerte sich Askan Deutsch aus dem Hamburger FPS-Büro in einem Gastbeitrag für Versicherungswirtschaft heute.

Dabei stellte der Experte für Wettbewerbsrecht die Bedeutung der Entscheidung für die Bestimmung der Rechte und Pflichten von Vergleichsportalen heraus. Herr Deutsch wies aber darauf hin, dass die Portale auch vorher gewerberechtlich als Versicherungsvermittler galten und ihre Tätigkeit den Regelungen des VVG und der VersVermV unterlag. Allerdings war die Ausgestaltung im Online-Umfeld im Einzelnen bislang unklar, denn die Vorschriften waren nicht auf das Internet zugeschnitten. Er hoffe, dass es dem Gesetzgeber mit Umsetzung der IDD-Richtlinie gelinge, diesem wachsenden Geschäftsbereich gerecht zu werden.

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