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EuGH bestätigt Verbot von UberPop: Weiter keine Privat-Chauffeure auf Frankreichs Strassen, auf LTO.DE
Der amerikanische Mobilitätsdienstleister Uber wird sein Modell der Vermittlung von Fahrten mit Privatleuten als Chauffeur auch in Frankreich nicht umsetzen können.
Nach einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs muss ein solcher Dienst als Verkehrsdienstleistung reguliert werden, ordnete Askan Deutsch, Wettbewerbsrechtler aus dem Hamburger FPS-Büro, in einem Beitrag für Legal Tribune Online ein. Uber gab an, dass das Verbot auf dem französischen Verkehrsgesetz beruhe und dieses als technische Vorschrift zunächst der EU-Kommission hätte gemeldet werden müssen. Dieser formalen Argumentation folgte der Europäische Gerichtshof aber zu Recht nicht, kommentierte Askan Deutsch.