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EU-Gerichtsurteil: Red Bull kann Blau-Silber nicht als Farbmarke schützen, Dr. Carsten Albrecht im Gespräch mit dem Handelsblatt

Ein bekannter Getränkehersteller wollte die seit langem genutzte Kombination blau und silber als Farbmarke schützen lassen. Dagegen klagte ein polnisches Unternehmen vor dem EU-Gericht in Luxemburg. Das Gericht urteilte nun, dass die beantragte Farbmarke so nicht schutzfähig sei, denn dafür wäre eine exaktere Beschreibung notwendig. Zu diesem Verfahrensausgang sprach die Nachrichtenagentur dpa mit dem Markenrechtler und Experten für abstrakte Farbmarken Dr. Carsten Albrecht aus dem Hamburger Büro von FPS. Dr. Albrecht hält die Auswirkungen der Entscheidung für erheblich, da das Urteil weitere große Unternehmen treffen könne. Schlimmstenfalls könne es passieren, „dass Firmen mit großem Aufwand eine Farbkombination etablieren und sich andere daran anhängen und das nutzen“.

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